Kosten
Nicht selten kommen Mandanten mit dem Vorurteil, dass ein Rechtsanwalt teuer sei. Die Anwaltskosten sind nicht generell hoch, sie berechnen sich überwiegend nach dem Gegenstandswert der Streitsache. In strafrechtlichen und sozialrechtlichen Angelegenheiten bestimmt der Rechsanwalt seine Gebühr nach einem vorgegebenen Betragsrahmen. Ob streitwertabhängig oder nicht, in finanziellen Problemfällen kann Sie neben der Rechtsschutzversicherung auch ein Antrag auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Ihrem Vorhaben unterstützen.
Mir ist die Aufklärung über Kosten und Honorare wichtig, nur so lässt sich eine vertrauensvolle Arbeitsatmosphäre schaffen. Deshalb berate ich Sie vor einer Auftragserteilung umfänglich über die Kosten meiner Tätigkeit. Die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit berechnen sich ausschließlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In einigen Fällen ist aber auch eine vom RVG unabhängige Honorarvereinbarung sinnvoll.
Rechtsschutzversicherung
Sie haben eine Rechtschutzversicherung? Sie wissen nicht, ob der Versicherer eine Deckungszusage für Anwalts- und Gerichtskosten macht? Gerne übernehme ich für Sie die Einholung der Deckungszusage bei den jeweiligen Versicherungen und erspare Ihnen den damit verbundenen Aufwand.
Beratungshilfe
Ihre Vermögensverhältnisse sind ungünstig, dann stellt Sie ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe von den anwaltlichen Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit (Beratung, Schriftverkehr) frei. Die Beratungshilfe ist bei dem Amtsgericht zu beantragen, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Den Antrag können Sie dort selbst stellen oder mit meiner Hilfe.
Prozesskostenhilfe
Selbst bei ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Rechtsschutz. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe bei dem für die Streitsache zuständigen Gericht. Ich bin Ihnen gerne bei der Antragstellung behilflich.
Informieren Sie sich über weitere Details ausführlich in meiner Kanzlei.